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Bauleitplanung online

Der Verfahrensträger hat eine Übersicht über die von ihm eingetragenen Benutzer für demosplan und kann ein neues Passwort vergeben, das dem Nutzer mitgeteilt werden muss.

Nehmen Sie Kontakt mit dem Verfahrensträger auf.

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Die Fachanwendung demosplan unterstützt Kommunen bei der Durchführung der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch (§ 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB).

Zu Beginn werden durch die Kommune Planungsdokumente eingestellt, die von den Beteiligten angesehen und heruntergeladen werden können. Die Beteiligten verfassen ihre Stellungnahmen und reichen sie bei der Kommune ein.

Im Ergebnis erhält die Kommune eine Abwägungstabelle mit den eingegangenen Stellungnahmen. Diese kann dann durch die Abwägungsvorschläge/-empfehlungen ergänzt werden und dann als Vorlage für die Gremiensitzung genutzt werden.

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So funktioniert Bauleitplanung online

Auf der Startseite von Bauleitplanung online haben Sie die Möglichkeit, über die Karte und die Liste Beteiligungsverfahren zu suchen, z.B. anhand der Postleitzahl. Wenn Sie Ihren Ort gefunden haben und dort gerade Beteiligungsverfahren stattfinden, können Sie sich die jeweiligen vom Verfahrensträger bereitgestellten Verfahrensseiten anschauen. Informieren Sie sich und entscheiden Sie, ob Sie selbst eine Stellungnahme schreiben und einreichen möchten. Die Möglichkeit dazu haben Sie auf den Verfahrensseiten, sofern der Verfahrensträger dies eingeschaltet hat. Alle Stellungnahmen, die von Einreichern als öffentlich gekennzeichnet und vom Verfahrensträger freigeschaltet wurden, sehen Sie in der Liste der öffentlichen Stellungnahmen. Sie können sich darüber ein Bild machen, wie andere Leute die Planung bewerten.

Bauleitplanverfahren laufen oft über einen längeren Zeitraum (mehrere Jahre sind möglich, aber nicht die Regel). Wenn Sie eine Stellungnahme eingereicht und darin z.B. Bedenken zur Planung geäußert haben, können Sie dies später nachweisen. Falls Ihre Bedenken nicht berücksichtigt wurden und es darüber zu einer Klage kommen sollte, ist die Stellungnahme nur mit Ihrem echten Namen gerichtlich verwendbar. Bei der fachlichen Bewertung von Stellungnahmen ziehen Planer insbesondere in Betracht, ob die einreichende Person oder Organisation von der Planung direkt betroffen ist. Bei Bürgerinnen und Bürgern wird dies über die Anschrift geprüft, bei Organisationen zusätzlich über die Belange ihrer speziellen Tätigkeitsfelder.

TöB

TöB-Koordinator

  • pflegt die „Daten der Organisation“
  • schreibt Stellungnahmen
  • koordiniert Stellungnahmen der TöB-Sachbearbeiter
  • reicht Stellungnahmen an den Verfahrensträger ein


TöB-Sachbearbeiter

  • schreibt Stellungnahmen
    gibt Stellungnahmen an den TöB-Koordinator frei

Nein. Der Verfahrensträger hat die Möglichkeit aus dem Verfahren heraus die ausgewählten TöBs einzuladen. Eine Einladungsmail kann (und sollte) in demosplan erstellt und verschickt werden. Die E-Mail wird an die unter „Daten der Organisation“ eingegebene Adresse verschickt. Jede Organisation ist dafür verantwortlich, eine erreichbare E-Mail Adresse in den „Daten der Organisation“ einzutragen und diese zu pflegen.

Sie wurden von einer Kommune im Rahmen der Träger- und Behördenbeteiligung eingeladen, Ihre Stellungnahme zu einem bestimmten Verfahren abzugeben.

Über demosplan können Sie alle Informationen einsehen, Ihre Stellungnahme(n) direkt online verfassen und bei der Kommune einreichen.

Im angemeldeten Zustand erhalten Sie Auskünfte über laufende Verfahren. Klicken Sie auf die Überschrift des Verfahrens zu welchem Sie eine Einladung erhalten haben. Jetzt können Sie im betreffenden Bauleitplanverfahren eine/mehrere Stellungnahmen verfassen und einreichen.

Weitere Informationen zur genauen Vorgehensweise erhalten Sie im angemeldeten Zustand im Menü "Informationen" über Schulungsunterlagen und Antworten auf weitere häufige Fragen.

Auch wenn Sie sich online beteiligen, ist es möglich, dass Sie die Planunterlagen in Papierform zu erhalten. Im Fachverfahren können Sie angeben, ob und wenn ja wie viele Papierfassungen benötigt werden. Die Online-Beteiligung kann von einer Kommune ergänzend zum klassischen Beteiligungsverfahren angeboten werden.

TöB ist die Abkürzung von „Träger öffentlicher Belange“ und ist in demosplan als Sammelbegriff für alle zu beteiligenden Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu verstehen. TöB werden in zwei Rechtestufen unterteilt:

TöB-Sachbearbeiter können Stellungnahmen verfassen und an den TöB-Koordinator freigeben.

TöB-Koordinatoren verfassen selbst Stellungnahmen und sammeln alle freigegebenen Stellungnahmen der TöB-Sachbearbeiter. Die Stellungnahmen können durch den TöB-Koordinator geändert und bei der Kommune eingereicht werden.

Wenn Sie in Ihrer Organisation die einzige Person sind, die Stellungnahmen zu einem Verfahren verfasst und an die Kommune einreicht, beachten Sie bitte Folgendes:

Alle von Ihnen erstellten Stellungnahmen werden im Ordner "Eigene Stellungnahmen (Entwürfe)" gespeichert. Von dort aus müssen Sie die Stellungnahmen zuerst freigeben. Nach der Freigabe erscheinen die Stellungnahmen im Ordner "Eigene Stellungnahmen (Freigaben)" und gleichzeitig im Ordner "Stellungnahmen der Gruppe (Freigaben)". Um die Stellungnahmen bei der Kommune einzureichen, gehen Sie bitte in den Ordner "Stellungnahmen der Gruppe (Freigaben)", markieren dort die einzureichenden Stellungnahmen und reichen Sie mit einem Klick auf den Button "Einreichen" ein.

Er hörte leise Schritte hinter sich. Das bedeutete nichts Gutes. Wer würde ihm schon folgen, spät in der Nacht und dazu noch in dieser engen Gasse mitten im übel beleumundeten Hafenviertel? Gerade jetzt, wo er das Ding seines Lebens gedreht hatte und mit der Beute verschwinden wollte! Hatte einer seiner zahllosen Kollegen dieselbe Idee gehabt, ihn beobachtet und abgewartet, um ihn nun um die Früchte seiner Arbeit zu erleichtern? Oder gehörten die Schritte hinter ihm zu einem der unzähligen Gesetzeshüter dieser Stadt, und die stählerne Acht um seine Handgelenke würde gleich zuschnappen? Er konnte die Aufforderung stehen zu bleiben schon hören. Gehetzt sah er sich um. Plötzlich erblickte er den schmalen Durchgang. Blitzartig drehte er sich nach rechts und verschwand zwischen den beiden Gebäuden. Beinahe wäre er dabei über den umgestürzten Mülleimer gefallen, der mitten im Weg lag. Er versuchte, sich in der Dunkelheit seinen Weg zu ertasten und erstarrte: Anscheinend gab es keinen anderen Ausweg aus diesem kleinen Hof als den Durchgang, durch den er gekommen war. Die Schritte wurden lauter und lauter, er sah eine dunkle Gestalt um die Ecke biegen. Fieberhaft irrten seine Augen durch die nächtliche Dunkelheit und suchten einen Ausweg. War jetzt wirklich alles vorbei,

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Die Lösung wird derzeit in verschiedenen Kommunen in Schleswig-Holstein und Bezirken der Stadt Hamburg eingesetzt. Lediglich die Verfahren der Stadt Rostock sind jedoch derzeit zusätzlich auf Bauleitplanung online sichtbar. Die Verfahren in Schleswig-Holstein bzw. Hamburg finden Sie unter www.bob-sh.de bzw. www.bauleitplanung.hamburg.de/.

Was ist Bauleitplanung?

Der Begriff stammt aus dem Baugesetzbuch (BauGB) und setzt sich aus den Worten Bauen-Leiten-Planen zusammen. Bauvorhaben im öffentlichen Raum einer Stadt oder Gemeinde werden in einem systematischen Verfahren vorab durchgeplant. Dabei entsteht ein Plan, der anschließend als Anleitung für den Bau verwendet wird, also ein Bauleitplan. Die Institution, die diesen Planungsprozess leitet, nennt man Verfahrensträger.